Abfindung Steuerfrei erhalten

Steuersparsystem für Abfindungen

 

Investmentlösungen die neben attraktiven Renditen gerade bei Abfindungen und Bonuszahlungen hohe Steuerzahlungen vermeiden.

Jetzt informieren

UNSER ANGEBOT

Weniger Steuern – mehr von Ihrer Abfindung

Wer seinen Arbeitsplatz verliert steht in der Regel vor einer großen Veränderung und muss wichtige Entscheidungen fällen. Lassen Sie nicht zu, dass Steuern Sie belasten und bis zu 50% Ihrer Auszahlung vereinnahmen. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Abfindung steuerfrei erhalten können. 

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STEUEROPTIMIERUNG AUS EINER HAND

Die Möglichkeiten Steuern zu vermeiden sind vielseitig. Wir zeigen Ihnen welche Lösungen wirklich funktionieren!

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Keine Grauzonen, keine Schlupflöcher

Alle angebotenen Steuersparmodelle sind durch Steuerberater geprüft sowie vom Gesetzgeber und Finanzämtern bereits seit Jahren akzeptiert.

Reduzierung der Steuerlast Rückwirkend und Langfristig

Sie haben Ihre Abfindung bereits erhalten und die Steuerklärung steht noch aus? Oder erhalten Sie Ihre Abfindung erst noch? Für beide Situationen bieten wir Lösungen!

Fünftelregelung auch für Spitzenverdiener

Verteilen Sie die Steuerlast auf fünf Jahre durch die Fünftelregelung. Unsere Lösungen bieten auch Spitzenverdiener steuerliche Vorteile.

Kostenloser Abfindungsrechner

Unsere Beratung ist kostenfrei. Entscheiden Sie sich nach gemeinsamer Prüfung des Abfindung Rechners für eine Investmentlösung, erhalten wir dafür eine Vergütung.

Eckdaten einer Abfindung

Was ist eine Abfindung und was müssen Arbeitnehmer beachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abfindung ist eine einmalige, außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers, die bei Kündigungen oder Verdienstausfällen geleistet wird.
  • Arbeitnehmer, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern.
  • Bei der Annahme einer Abfindung entfällt das Recht auf eine Kündigungsschutzklage.
  • Die Höhe der Abfindung liegt ungefähr bei der Anzahl der Betriebsjahre multipliziert mit einem halben bis ganzen Monatsgehalt. (Maximal 15 Monatsgehälter)

  • Abfindungszahlungen sind sozialversicherungsfrei. Ausnahme: Freiwillig privat Krankenversicherte.

So gehen Sie vor

 

  • Lassen Sie sich nicht von hohen Summen blenden und verhandeln eine faire Abfindungszahlung.
  • Planen Sie den Zeitraum der Auszahlung sehr genau. Wird die Abfindung in zwei verschiedenen Kalenderjahren ausbezahlt, gefährdet dies die ermäßigte Besteuerung durch die Fünftelregelung.
  • Am besten lassen Sie sich vor Abschluss des Abfindung- oder Aufhebungsvertrag beraten.
  • Es gibt verschiedene Wege wie Sie die Besteuerung von Abfindungen reduzieren oder sogar eine komplett steuerfreie Auszahlung erhalten können. Im Folgenden stellen wir Ihnen drei Lösungen im Detail vor.

Abfindungen p.a. in Deutschland

Ø ABFINDUNGSHÖHE

STEUERABZUG (SPITZENSTEUER)

Ø Alter bei Kündigung

Sie suchen nach einem Investment mit langfristig stabilen Erträgen und hohem Steuer­ersparnis-Potenzial? 

Wir haben die Lösung!

Photovoltaik Direktinvestment

Mit einem Photovoltaik Direktinvestment setzen Sie auf eine nachhaltige, umweltfreundliche, krisensichere Investition mit hohen steuerlichen Anreizen und einem attraktiven Risiko-Rendite-Verhältnis.

Direktes Eigentum an einem PV Kraftwerk

 Langfristig stabile Erträge bis zu 6,5% p.a.

Sicherheit durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

 Bis zu 60% der Investitionskosten steuerlich absetzbar

 Steuerliche Vorteile auch rückwirkend möglich

 Wartung und Versicherung inklusive

Denkmalimmobilien 

Denkmalschutz sorgt bei Immobilien, neben attraktiven Wertsteigerungen und steuerlichen Vorteilen, für eine weit höhere Nachsteuerrendite als bei Neubau- und Bestandsimmobilien.                                                                              

✔ Jugendstilhäuser in städtischen Bestlagen

✔ Altersvorsorge mit Inflationsschutz

✔ Bis zu 80% des Kaufpreises steuerlich abzugsfähig

✔ Nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar

✔ Finanzierungszinsen von der Steuer absetzbar

✔ Freibeträge beim Vererben

Basis-Rente (Rürup)

Ideale Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener, die neben der Vorsorge auch Steuern sparen möchten. Sowohl Einmalanlagen als auch Sparpläne sind möglich.     

22.541 € im Jahr (2020) als Sonderausgabe absetzbar

Doppelter Abzugsbetrag bei Verheirateten

Vollständige Flexibilität bei den Einzahlungen

Lebenslange Rentenzahlung 

Kosteneffizient und renditestark mit ETFs 

Schutz der Familie mit Hinterbliebenenabsicherung

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Warum zahlt mein Arbeitgeber eine Abfindung?

Wer sei­nen Ar­beits­platz in­fol­ge ei­ner Kündi­gung oder auf­grund ei­nes vom Ar­beit­ge­ber vor­ge­schla­ge­nen Auf­he­bungs­ver­trags ver­liert, hat manch­mal ei­nen An­spruch auf ei­ne Ab­fin­dung falls ein Ab­fin­dungs­an­spruch in ei­nem So­zi­al­plan oder Ta­rif­ver­trag fest­ge­schrie­ben ist.

Im Nor­mal­fall ei­ner Ent­las­sung be­steht da­ge­gen kein Ab­fin­dungs­an­spruch. Trotz­dem wer­den Ab­fin­dun­gen oft „frei­wil­lig“ ge­zahlt. Grund­la­ge sol­cher frei aus­ge­han­del­ten Ab­fin­dun­gen ist die Befürch­tung des Ar­beit­ge­bers, mit ei­ner Kündi­gung oder ei­nem demnächst aus­lau­fen­den be­fris­te­ten Ver­trag vor Ge­richt nicht durch­zu­kom­men. Denn das be­las­tet ihn mit un­ge­woll­ten wei­te­ren Lohn­kos­ten.

An­ders ge­sagt: Gäbe es in Deutsch­land kei­nen Kündi­gungs­schutz und kei­ne ge­setz­li­chen Schran­ken für die Be­fris­tung von Ar­beits­verträgen, würden Ar­beit­ge­ber (ab­ge­se­hen von So­zi­al­plan­ab­fin­dun­gen) nur in sehr sel­te­nen Fällen Ab­fin­dun­gen zah­len.

Kaufmännisch be­trach­tet sind Ab­fin­dun­gen da­her ein Tausch­geschäft: Der Ar­beit­neh­mer ver­kauft den recht­li­chen Be­stands­schutz, un­ter dem sein Ar­beits­verhält­nis steht, ge­gen Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung. Oder aus Sicht des Ar­beit­ge­bers: Die Ab­fin­dung ist der Preis für die rechts­si­che­re, ra­sche und da­mit kostengüns­ti­ge (oder zu­min­dest kos­tenmäßig kal­ku­lier­ba­re) Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses.

Wann soll ich mir die Abfindung auszahlen lassen?

Erfolgt die Kündigung gegen Jahresende, so ist es oft vorteilhaft, die Auszahlung der Abfindung in den darauffolgenden Januar zu verlegen, wenn im Folgejahr geringere Einkünfte zu erwarten sind. Denn folgt auf die Kündigung eine Periode der Arbeitslosigkeit, so ist das Gesamteinkommen in dieser Zeit üblicherweise niedriger und somit auch der persönliche Steuersatz.

Welche Abfindunghöhe steht mir realistisch zu?

In der Regel gilt die Höhe eines halben bis vollen Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr als Richtwert als angemessen. Für die genaue Betimmung der Abfindungshöhe spielen folgende Faktoren eine Rolle: Länge der Betriebszugehörigkeit, Branche, Größe des Unternehmens und Stärke/Schwäche der Verhandlungssituation. Bei einer betriebsbedingten Kündigung stehen die Chancen außerdem besser auf eine höhere Abfindung als bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Als grobe Orientierung können folgende Altersfaktoren ebenfalls eine Rolle spielen:

 

  • bis 39 Jahre: 0,5 x Bruttomonatsgehalt pro Jahr Zugehörigkeit
  • von 40 bis 49 Jahren: 0,75 x Bruttomonatsgehalt pro Jahr Zugehörigkeit
  • ab 50 Jahren: 1 x Bruttomonatsgehalt pro Jahr Zugehörigkeit
Wohin mit dem Kapital einer Abfindung?

Zunächst gilt es die persönliche Situation zu prüfen und sich folgende Fragen zu stellen:

  • In welchem Zeitfenster kann ich einen neuen Arbeitsplatz finden?
  • Wie lange reichen mir meine finanziellen Reserven aus?
  • Gibt es Kredite wie bspw. eine Immobilienfinanzierung, bei der ein Teil der Abfindung eingesetzt werden kann?

Sollten Sie nach Beantwortung dieser Fragen feststellen, dass sie finanziell gut dastehen und die Steuer Ihr größter Dorn im Auge ist, dann bieten wir Ihnen durch unser Steuersparsystem verschiedene Lösungen wie Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren können.

Sicherheit und Steuer

Was bleibt mir von meiner Abfindung netto übrig?

Die Auszahlung einer Abfindung wird, wie Ihr Gehalt, mit der Einkommenssteuer versteuert. Greifbar wird das Ergebnis mit einem Beispiel:

Ein leitender Angestellter wird nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt und erhält eine Abfindung. Sein Jahreseinkommen beträgt 80.000 € und nach eingehenden Verhandlungen einigt man sich auf eine Abfindung in Höhe von 100.000 €.

Abfindung                                                    100.000 €  

– Einkommensteuer                                         42.000 €

– Solidaritätszuschlag                                        2.310 €

– Kirchensteuer                                                  3.780 €

Netto-Abfindung:                                         51.910 €   

Fazit: Verdienen Sie im Jahr der Auszahlung über 57.052 € (Grenze Spitzensteuersatz 2020) zahlen Sie auf Ihre Abfindung 42% Steuern (+Soli und Kirchensteuer). Es bleiben also gerade einmal knapp über die Hälfte Ihrer Abfindung nach Abzug der Steuer.  

Welche Steuerfreibeträge gibt es bei der Abfindung?

Bis zum Jahr 2005 konnten Arbeitnehmer, abhänging von ihrem Lebensalter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit, Abfindungsfreibeträge in Anspruch nehmen. Seit 2006 gibt es leider keine Freibeträge mehr für Abfindungen und die Auszahlung ist voll steuerpflichtig – die Abfindung wird also komplett besteuert. Freibeträge gibt es nicht mehr. Eine Möglichkeit die noch verbleibt, um die Steuerlast zu reduzieren, ist die Fünftelregelung. Doch diese Regelung greift nicht für jeden. 

Für wen lohnt sich die Fünftelregelung?

Da Einkommensteuersätze progressiv sind führen höhere Einkommen auch zu höheren Steuersätzen. Erhält ein Angestellter bspw. nach langjähriger Tätigkeit eine Abfindung, so ist davon auszugehen, dass der Steuersatz durch das zusätzliche Gehalt besonders hoch ausfallen wird. Daher gibt es die Fünftelregelung um diesen Effekt zu reduzieren. Die Abfindung verteilt sich in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre.

Einen Vorteil durch die Fünftelregelung haben in erster Linie Arbeitnehmer, die eine hohe Abfindung erhalten und auf ihr normales Gehalt keinen hohen Steuersatz zahlen müssen. Das bedeutet, vor allem Arbeitnehmer, die deutlich unter dem Spitzensteuersatz liegen. Im Jahr 2020 liegt diese Grenze bei 57.052 € Bruttoeinkommen. Wer darüber verdient, für den spielt die Regelung keine Rolle. Denn egal, ob der Betrag auf einmal oder über fünf Jahre hinweg geltend gemacht wird, am Steuersatz wird sich in diesem Fall nichts verändern.

Ausnahme: Sie reduzieren Ihre Steuerlast durch steueroptimierte Investments über die nächsten Jahre soweit, dass Sie unter die Grenze des Spitzensteuersatzes kommen. So kann die Fünftelregelung auch für Spitzenverdiener eine Rolle spielen. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Lösungen zur Verfügung stehen!

Bei der Fünftelregelung gelten allerdings noch folgende Vorraussetzungen: So muss die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gelten. Zudem muss die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ausgegangen sein. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Abfindung als „Ausgleich für Einnahmenverluste“ geltend gemacht werden kann. Des Weiteren muss die Abfindung als außerordentliche Einkunft zählen. Eine Bedingung dafür ist, dass diese dann auch tatsächlich in Form einer Einmalzahlung erfolgt ist und nicht in Raten aufgeteilt wurde.

Geld zurück nach Abgabe der Steuererklärung bei einer Abfindung?

Ist die Steuererklärung einmal abgegeben, lässt sich rückwirkend keine Steuer mehr vermeiden! Daher ist es ratsam den Steuerberater rechtzeitig einzuschalten und gemeinsam mit uns ein Konzept zu entwickeln, durch das Steuern auf eine Abfindung kleiner ausfallen, oder sogar komplett vermieden werden.

DER ABLAUF

Ein durch Erfahrung abgestimmter Prozess  

Analyse Ihrer Indivduellen situation

  • Was ist das Ziel der Investition?
  • Wann soll der Steuervorteil greifen?
  • Bisherige Steuerlast, wie viel soll in Zukunft gespart werden?
  • Finanzierung über Hausbank möglich/gewünscht?
  • Vorerfahrungen und Kenntnisse
  • Berufliche und Wirtschaftliche Situation

Erstellung eines Konzepts

Jede Abfindungszahlung hat ihre eigenen Rahmenbedingungen. Daher erstellen wir durch unseren Abfindungs Steuer Rechner ein individuelles Lösungskonzept, wie sie die Steuerlast aufgrund Ihrer Abfindung maximal reduzieren können.

Ausführung & Monitoring

Unser Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen ein Steuerkonzept zu entwickeln, das nachhaltig ist und langfristig Erfolge erzielt, sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich. Denn nur so können wir als langfristiger Partner an Ihrer Seite stehen und Sie bei Ihren Investmententscheidungen unterstützen. 

Geschäftsführer Samuel Bornemann

Unser Gründer

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig schon.“

Dieses Zitat von Amschel Meyer Rothschild bringt es auf den Punkt. Das deutsche Steuersystem ist streng und komplex. Dennoch gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten Steuern zu sparen. Dazu müssen Sie auch nicht ins Ausland gehen oder dubiose Briefkastenfirmen gründen. In Deutschland werden Investitionen seit jeher steuerlich begünstigt. Gemeinsam mit Steuerberatern haben wir ein Steuersparsystem entwickelt, das Gutverdienern und Unternehmern Investitionslösungen bietet, die ein erhebliches Steuersparpotentzial aufweisen. Wir zeigen Ihnen wie Sie mit diesen Lösungen, unter Anwendung des Deutschen Steuerrechts, Ihre Steuer drastisch senken können. 

Wir beraten Sie individuell:

✔ Vorstellung der Investmentlösungen

✔ Individuelles Steuersparsystem

✔ Klärung aller relevanten Fragen

✔ Ganzheitlicher Beratungsansatz inkl. Finanzierung

 

Das dürfen Sie erwarten:

Erstellung eines maßgeschneiderten Angebotes

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über 25 Jahre

✔ Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

✔ Ansprechpartner auch nach einem Abschluss

 

Oder rufen Sie uns an:

Dislaimer: Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine steuerliche Beratung dar. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Borninvest keine Steuerberatungsleistungen erbringt und auch nicht dazu befugt ist. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder unsere Partnerkanzlei A-Plus in München.