Rürup Rente Steuervorteil

Steueroptimierung durch Rürup-Rente

 

Flexible Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener die Ihre Steuerlast langfristig senken möchten

 

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Investment im Überblick

Mit der Rürup Rente erst steuerfrei – dann sorgenfrei

Nur rund 40 % des letzten Bruttoeinkommens bleiben im Rentenalter zur Verfügung. Das ist die aktuelle Bilanz der Rente in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie nicht auf rund 60 % Ihres Bruttos verzichten und Ihren Lebensstandard auch im Alter halten möchten, müssen Sie sich zusätzlich versichern und investieren. Die Rürup-Rente oder auch Basisrente genannt ist da eine lohnende Maßnahme. Wie sieht es dabei mit den Steuervorteilen aus? Für wenn lohnt sich eine Rürup-Rente tatsächlich? Was gilt es bei der Auszahlung der Basisrente zu beachten? Hier erhalten Sie alle Antworten.

Die Rürup-Rente ist ein Weg, um für das Alter vorzusorgen und die zukünftige Rentenlücke zu reduzieren. Sie ist das Werk des Ökonoms Bert Rürup und kam ab dem Jahr 2005 auf den Markt. In der Regel hat sie die Grundform einer steuerlich bevorteilten Rentenversicherung mit oder ohne Fonds. Die Beiträge können sehr flexibel als Einmalbeitrag, jährlich oder monatlich durch einen Sparplan investiert werden. 

Die Rürup-Rente gehört zu den nicht förderbaren, staatlichen Basismaßnahmen – deshalb auch „Basisrente“. Das bedeutet, dass Sie bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zuschüsse, so wie bei Riester, erhalten. Dafür erhalten Sie aber einen enormen SteuervorteilSo können Sie im Jahr 2020 90 % Ihrer Beiträge in die Rürup Rente von der Steuer absetzen. Derzeit liegt der Maximalbetrag für die Steuerförderung bei 25.046 Euro. Zahlen Sie diese Summe ein, können im nächsten Jahr bis zu 22.541 Euro von der Steuer absetzen werden. Mit dieser enorme steuerlichen Absetzbarkeit ist die Basis Rente die Nummer 1 in Hinblick auf den Steuervorteil. Dafür muss man aber auch akzeptieren, dass einmal investierte Summen bis zur Rente nicht wieder auszahlbar sind.

Die prozentualen Werte der Absetzbarkeit nehmen in den nächsten Jahren zu. Bis zum Jahr 2025 sind 100 % der investierten Summen von der Steuer absetzbar. Auch der Maximalbetrag wird jährlich nach oben angepasst, sodass der steuerliche Vorteil für Versicherte stetig wächst.

Säulen der Altersvorsorge

Nachhaltige Gründe für eine Rürup-Rente

Ideal für Selbstständige und Gutverdiener

Über 20.000 € von der Steuer absetzen

Lebenslange Rentenzahlung mit  Hinterbliebenenabsicherung

Vollständige Flexibilität bei den Einzahlungen

Kosteneffiziet und Renditestark mit ETF und Indexfonds

Freie Fonds­auswahl aus über 100 ETFs

Steuer im Detail

Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?

Jeder kann eine Rürup-Rente abschließen – ob pflichtversichert oder nicht. Somit neben Selbstständigen auch Arbeitnehmer, Beamte oder Studenten. Rürup richtet sich aber überwiegend an Personen mit einem überdurchschnittlichen, hohen Einkommen und einer hohen Investitionsbereitschaft. Das ist mit Blick auf den Steuervorteil auch nachvollziehbar. Denn die Basisrente lohnt sich nur dann, wenn entsprechende Summen investiert werden und diese somit absetzt werden können. Der Steuervorteil fällt dann am größten aus, wenn der maximal Betrag für dieses Jahr von 25.046 Euro investiert wird und Anleger im Spitzensteuersatz liegt. 

Gerade Einmalzahlungen durch Veräußerungsgewinne oder die Auszahlung einer Abfindung sind häufig die Motivation für den Abschluss einer Basis-Rente. Denn es lässt sich auch die komplette Basisrente auf einer oder mehreren Einmalzahlungen aufbauen und auf die monatlichen Summen verzichten. So können in den letzten Jahren zu kurz gekommene Einzahlung in die Rentenvorsorge schnell aufgeholt werden und gleichzeitig Steuern gespart werden.

Welchen Steuervorteil bietet eine Basisrente?

Sie können für das Jahr 2020 bis zu 22.541 Euro von der Steuer absetzen, sofern Sie den Maximalbetrag einzahlen und dieser nicht bereits ausgeschöpft ist. Beispielsweise Prämien zur GRV – inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil – oder zu Gewerken wie der Künstlersozialkasse. Bei Beamten sind die fiktiven Prämien zur Rentenversicherung in Höhe von 18,6 % des Bruttos heranzuziehen. Diese Posten reduzieren die bei der Rürup-Rente absetzbare Summe.

Für das Jahr 2020 können 90 % der tatsächlich investierten Summe absetzen werden. Es müssen also 25.046 Euro (bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe auf 50.092 Euro) in die Rürup-Rente eingezahlt werden, um den maximalen steuerlichen Vorteil zu erzielen. Aus Steuerlicher Sicht ist es nicht zu empfehlen mehr als den Maximalbetrag einzuzahlen, da die Beträge darüber sich ab dort nicht mehr auf die Steuer auswirkt. Gerne unterstützen wir Sie dabei Ihre Beiträge so zu planen, dass Sie den größten steuerlichen Vorteil erzielen.

Ab 2025 sind 100 % der Summe absetzbar. Bis dahin wird der Prozentsatz Jahr für Jahr um 2 % erhöht, womit auch im Jahr 2021 eine kleine Korrektur nach oben stattfindet.

Jahr Absetzbarer Prozentsatz
2019 88 %
2020 90 %
2021 92 %
2022 94 %
2023 96 %
2024 98%
2025 100%

Die Höchstbeträge mit monatlichen Einzahlungen zu erreichen ist in der Regel unüblich, da hierfür 1.700 Euro aufgebracht werden müssten. In den meisten Fällen wird zum Jahresende ein Einmalbeitrag investiert um den maximalen Steuervorteil zu erreichen. Planen Sie mehr als 25.046 Euro einzuzahlen, kann es sich lohnen, die Summe auf mehrere Jahre zu verteilen – um den Steuervorteil nicht zu verschenken. Gerade für Selbstständige, die oftmals erst am Ende des Jahres einschätzen können, wie viel sie für ihre Altersvorsorge beitragen können, ist diese flexible Beitragsgestaltung ein wesentlicher Vorteil. Zudem plant die Regierung 2020 einen Gesetzesentwurf zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Hierbei wird, nach aktuellem Stand, die Rürup-Rente die einzige Option sein, mit der Selbstständige dieser Pflicht nachkommen können. 

 

 

 

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In diesem Investitionsbeispiel werden 35% der eingezahlten Beiträge über die Steuer wieder erstattet. Es handelt sich dieser Berechnung um eine beispielhafte und unverbindliche Darstellung. Da wir keine Steuerberatung durchführen, arbeiten wir sehr gerne mit ihrem Steuerberater zusammen oder stellen bei Bedarf Kontakt zu unserer Steuerkanzlei her. Im Erstgespräch stellen wir Ihnen das Investment im Detail vor, prüfen ob es zu Ihren Vorstellungen passt und Sie erhalten anschließend eine individuelle Rürup-Berechnung. Anhand dieser Berechnung kann Ihr Steuerberater dann ermitteln wie hoch Ihre persönliche Steuereinsparung ausfallen kann. 

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Was ist der wesentliche Vorteil bei der Rürup-Rente?

Ganz klar der Steuervorteil mit den hohen absetzbaren Summen. So können Sie im Jahr 2020 90 % Ihrer Beiträge in die Rürup Rente von der Steuer absetzen. Derzeit liegt der Maximalbetrag für die Steuerförderung bei 24.305 Euro. Zahlen Sie diese Summe ein, können im Jahr 2019 bis zu 21.388 Euro von der Steuer absetzen werden. Mit keiner anderen Altersvorsorge können Sie eine derart hohe Steuerabschreibung in nur einem Jahr erreichen.   

Welche Rendite lässt sich mit der Rürup-Rente erzielen?

Abhängig von der gewählten Anlageform lassen sich auch unterschiedliche Renditen erzielen. Aufgrund des Niedrigzinsniveuas fällt die Rendite bei einer Festverzinslichen Variante deutlich geringer aus und ist für Investoren mit längerem Anlagehorizont nicht zu empfehlen. Alternativ kann zwischen aktiv gemanagten Investmentfonds und sog. ETFs und Indexfonds gewählt werden. 

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten?

Klassische Investmentfonds werden aktiv gemanagt. Das bedeutet, dass ein Fondsmanagement immer wieder einzelne Titel innerhalb des Fonds kauft und verkauft, um die beste potenzielle Rendite zu erreichen. Dadurch enstehen hohe laufende Gebühren von durchschnittlich 2,26 % im Jahr. ETFs und Indexfonds sind passiv verwaltete Fonds. Sie bilden bestehende Indizes automatisiert nach, also beispielsweise den MSCI World-Index oder den DAX. Der Vorteil ist, dass die Rendite nahezu identisch zu den realen Indizes ist und die Kosten aber nur unter 1 % im Jahr umfassen. Auch kommen keine Gebühren für den Kauf neuer Anteile dazu, so wie bei den aktiven Investmentfonds.

Die niedrigen Gebühren zehren weniger an der Rendite und können langfristig zu einem höheren Ertrag führen. Daher können bei langfristiger Investition durchaus Renditen von 4-6 % p.a. erreicht werden.

Kann ich schon heute meine Rentenhöhe bestimmen?

Die Höhe der Rente lässt sich im Vorfeld nicht exakt ausrechnen, da diese von mehreren Faktoren abhängt. Sie entscheiden sich für einen Betrag – monatlich, jährlich, einmalig oder einem Mix und einem gewünschten Auszahltermin. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen eine Berechnung mit unterschiedlichen Rendite-Szenarien. Die Angabe einer exakte Rentengarantie ist nicht möglich, da die Wertentwicklung eines ETFs und Indexfonds Schwankungen unterliegt und höher oder geringer ausfallen kann. Außerdem ist eine Garantierente mit Gebühren verbunden und wird von uns nicht angeboten, da wir die Kosten auf ein absolutes Minimum reduzieren wollen.

Allgemein gilt: Je länger Sie einzahlen desto höher fällt Ihre Rendite und Ihre Rente aufgrund des Zinseszinseffekts aus. 

Welche Rürup Rente Produkte gibt es?

Grundsätzlich stehen folgende Varianten zur Auswahl:

  • klassische Rürup Rente, Sicher und festverzinslich aber geringe Rendite
  • Fondsgebundene Rürup Rente, aktiv verwalteter Fonds, hohe Rendite aber auch hohen Kosten
  • Indexfonds ETF Nettopolice, passiv verwalter Indexfonds, hohe Rendite und geringere Kosten
  • Mit oder ohne Garantie

Welche Variante die richtige für Sie ist hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

  • Zeitfenster bis Rentenbeginn
  • Beruflichen Siutation angestellt oder selbstständig
  • Anlegermentalität und Risikobereitschaft
  • Aufbau der bisherigen Altersvorsorge

Fazit: Treffen Sie die entscheidung nicht unüberlegt, gerade bei längeren Anlagezeiträume spielt die Wahl der Anlageform eine erhebliche Rolle für die spätere Rente. Wir beraten Sie gerne und prüfen, welche Variante am luktrativsten für Sie ist und am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Was unterscheidet Indexfonds / ETFs von aktiv gemanagten Investmentfonds?

Bei aktiven Fonds versucht ein Fondsmanagement kontinuierlich aussichtsreiche Aktien zu kaufen und wieder zu verkaufen wenn diese weniger lukrativ erscheinen. Dieses aktive Verwalten führt allerdings zu Kosten von durchschnittlich 2,26 % im Jahr. Zusätzlich müssen Investoren beim Kauf eines neuen Fondsanteils einen Ausgabeaufschlag bezahlen. So werden die Ertragschancen von den hohen Gebühren ausgebremst.

Indexfonds und ETFs sind die passive Variante und bilden bestehende Aktienindizes nach. Indizes sind beispielsweise der DAX oder der internationale MSCI World. Da bei dieser Variante kein aktives Management stattfindet und Titel nicht hin und her verkauf werden, entsteht nur ein Bruchteil der Kosten. Der wesentliche Vorteil ist zudem, dass sie langfristig eine ähnliche Rendite wie bei aktive Fonds erzielen können. Mit den Steuervorteilen der Rürup-Rente und den kosteneffizienten ETFs können Sparer zwei langfristige Instrumente für den Vermögensaufbau kombinieren.

Sind Einmalzahlung und Sonderzahlung möglich?

Grundsätzlich sind Einmalzahlungen und Sonderzahlungen jederzeit durchführbar und auch in der Höhe nicht limitiert sind. Es müssen nur die Fristen sowie Höhen für die Steuerförderung berücksichtigt werden.

In der Regel muss Sie Einzahlung bis zum 30.12. beim Anbieter eingegangen sein, damit diese noch für das laufende Kalenderjahr zugeordnet werden kann. Aus diesem Grund häufen sich gerade zum Jahresende die Abschlüsse für Basisrenten. 

Da sich die Maximalbeträge für die Steuerlich Absetzbarkeit jedes Jahr ändern, empfiehlt es sich, dass Sie im Falle einer Sonderzahlung Kontakt zu uns aufnehmen, wir prüfen die Summen und stellen sicher, dass Sie den maximalen Steuervorteil erzielen. 

Fazit: Einmalzahlungen und Sonderzahlungen neben Ihrer monatlichen Sparrate lohnen sich immer, da Sie höhere Steuervorteile erzielen und Ihre Rente erhöhen.

Unterschiede von Riester und Rürup Rente?
Merkmal Rürup Riester
staatliche Förderung steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge staatliche Zulagen und/oder steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
maximale absetzbarer Jahresbeitrag (ledige) 22.766 € p.a. 1.946 € p.a.
Höhe der Absetzbarkeit 88% in 2020
(ab 2025 100%)
100%
Besteuerung der Rente in 2020 78%, steigt bis 2040 auf 100% 100%
Rentenauszahlung Ja (ausschließlich) Ja (30% Kapitalauszahlung möglich)
Produktvarianten klassisch, fondsgebunden, index basiert klassisch u. fondsgebunden mit garantie
Volle Investition in Fonds oder Indexfonds (ETFs) möglich? Ja Nein (nur Garantieprodukte)
Renditepotential Fondsprodukte ca. 4-6% 4%
Anbieterwechsel gesetzlich vorgeschrieben Nein Ja
Beleihbar für Immobilie Nein Ja (Wohnriester)
Rückkauf möglich Nein Ja (Rückzahlung aller Vorteile)
provisionsfreie Honorartarife möglich Ja Ja

Sicherheit und Steuer

Wie wird die Rürup-Rente besteuert und was müssen ich im Alter bezahlen?

In der Ansparphase der Rürup-Rente profitieren Sie von einem Steuervorteil, in der Rentenphase muss die Rente allerdings mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da Sie im Rentenalter allerdings in der Regel einen geringeren Steuersatz haben, wird die Steuerlast nicht sehr hoch ausfallen.

Bei der Rüruprente muss außerdem erst ab dem Jahr 2040 die gesamte Rente versteuert werden. Werden Sie vorher Rentner oder Rentnerin, dann müssen Sie nur einen prozentualen Anteil der Rente versteuern. Aktuell liegt dieser bei 78% und steigt von Jahr zu Jahr bis zum Jahr 2040.

Grundsätzlich verschieben Sie daher Ihre Steuerzahlungen in das Rentenalter. Da Sie dann allerdings einen geringeren Steuersatz haben kann durchaus von einem erheblichen Steuervorteil gesprochen werden. Außerdem steht Ihnen die Steuerrückzahlung im Erwerbsalter zur freien Verfügung. Wird diese Steuerersparnis in Ihre Altersvorsorge investiert, profitieren sie doppelt.

Kann man eine Rürup-Rente auch wieder rückabwickeln?

Da es sich bei der Rürup-Rente um eine staatliche Basismaßnahme handelt schreibt das Gesetz vor, dass sie unkündbar ist. Nur in im Rahmen der Widerrufsfrist ist eine Kündigung möglich, die meistens zwischen zwei bis vier Wochen nach Vertragsabschluss dauert. Danach besteht nur noch die Möglichkeit der „passiven Methoden“:

  1. Sie setzen die Versicherung beitragsfrei. (Beitragsfreistellung)
  2. Sie lassen die Basisrente weiterlaufen, aber zahlen nur noch minimale Beiträge ein.
  3. Sie sind mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis unzufrieden und wechseln den Anbieter.

Anmerkung: Die Rürup-Rente hat das Ziel Ihre Rentenlücke zu schließen und ist gerade für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Wer die Rürup-Rente rückabwickelt, reduziert oder stoppt, sollte eine Alternative in der Hinterhand haben, um sich weiterhin für das Alter abzusichern. 

Gibt es bei der Rürup Rente eine Hinterbliebenenabsicherung?

Oft wird die Rürup Rente kritisiert, da die eingezahlten Beiträge nicht vererbbar sind. Doch entspricht dies nur zum Teil der Wahrheit. Sie ist vererbbar, sofern ein Hinterbliebenenschutz besteht. Den müssen Sie aber bei Vertragsabschluss bereits aktivieren. Es lassen sich drei Arten des Hinterbliebenenschutz unterscheiden.

  1. Beim Tod vor der Rentenphase wird das bis dahin angesparte Guthaben als sog. Witwenrente bis an das Lebensende an den Ehepartner ausbezahlt.
  2. Es wird eine Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Zeit, erhält der Ehepartner das restliche Kapital als Witwenrente bis zum Verstreichen der Frist.
  3. Man vereinbart eine Hinterbliebenenrente bis an das Lebensende und der Ehepartner erhält die Rente des Verstorbenen bis ans Lebensende, unabhängig davon wann der Versicherungsnehmer verstirbt.

Sofern kein Ehepartner vorhanden ist, kann die Witwenrente auch zu einer Waisenrente umgewandelt werden. Das Alter des Kindes ist entscheidend, die Rente wird nur an kindergeldberechtigte Kinder (bis max. 25 Jahre) ausgezahlt. 

Zusätzlich zur Hinterbliebenenrente oder auch separat kann noch die Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Diese beinhaltet, dass der Versicherer alle bisher eingezahlten Prämien in einer Summe an die Hinterbliebenen wieder auszahlt. Je nachdem, wie viel Geld bis zum Todesfall investiert wurde fällt diese Summe entsprechend hoch oder niedrig aus.

Möchte man Kosten sparen und keine Hinterbliebenenrente oder Beitragsrückgewähr vereinbaren, dann bleibt zum Schutz der Hinterbliebenen nur noch eine separate Risikolebensversicherung. Manche Anbieter bieten die Zusatzversicherung auch direkt in Verbindung mit der Rürup-Rente an. Der Nachteil einer solchen Risikolebensversicherung ist allerdings, dass sie oft nur bis zu einem Alter von 65 Jahren leistet. Sollte danach der Todesfall eintreten, dann erhalten die Hinterbliebenen kein Geld. Aus diesem Grund kann es besser sein, die Rürup-Rente entsprechend um den Hinterbliebenenschutz aufzustocken.

Ist das Kapital in der Rürup Rente pfändbar?

Sowohl bei Versicherern als auch bei Banken ist hinsichtlich der Rürup-Rente oder Basisrente immer wieder zu lesen, dass diese dank „Pfändungsschutz“ nicht pfändbar sei. Dabei berufen sich die Anbieter darauf, dass man eine Rürup-Rente weder auslösen noch kapitalisieren, abtreten oder ohne Hinterbliebenenschutz vererben kann. Rürup soll eine sichere Rente bis an das Lebensende hervorrufen. So sieht es das Gesetz vor und das macht diese Altersvorsorge attraktiv.  

Allerdings steht der Besitz eines Gläubigers dem Gesetz nach vor dem Besitz eines Schuldners. Das heißt konkret, dass Vermögen eines Schuldners kann bis zum Erreichen des Existenzminimums gepfändet werden. Das Gesetz definiert hierfür klare Summen, die niemand pfänden kann. Im Jahr 2020 liegt die Pfändungsschutzgrenze jährlich bei 9.408 Euro. 

Da sich die Rürup-Rente an Personen mit hohem Einkommen richtet, ist es allerdings ohne schwerwiegende Vorfälle unwahrscheinlich, dass die Rente verpfändet wird.

Wann ist der Rentenbeginn und wie kann ich mir die Rürup-Rente auszahlen lassen?

Wenn Sie eine Basisrente abschließen, dann vereinbaren Sie einen festen Termin. In der Regel ist dies das Renteneintrittsalter und Sie zahlen ab dann nicht mehr ein, sondern lassen sich eine monatliche Rente auszahlen. Dieser feste Termin ist Pflicht und muss zwischen dem vollendeten 62. und dem vollendeten 85. Lebensjahr stattfinden. Innerhalb dieser Zeitspanne lässt sich der Termin frei bestimmen. Je näher Sie an diesen Termin herankommen, desto realistischer kann Ihre Rente berechnet werden.

Eine Besonderheit der Rürup-Rente ist, dass Sie sich die Rente nur monatlich bis ans Lebensende auszahlen lassen können. Sie können sich das Geld weder vorab in einer Summe noch zum Rentenbeginn in einer Teilsumme auszahlen lassen. Auch das ist ein Kontrast zum Steuervorteil. Wer viel von der Steuer absetzen möchte, muss das in Kauf nehmen.

Die Rürup-Rente hat den Zweck, eine verlässliche Zusatzrente bis ans Lebensende zu erzielen und mit ihr den Lebensstandard beizubehalten. Wenn man sich eine Teilsumme sofort auszahlen lassen könnte, würde das die monatliche Rente reduzieren und so würde das Konzept der ausreichenden Zusatzrente nicht aufgehen.

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